Bauspardarlehen: Aktuelle Niedrigzinsen für die Zukunft sichern

Der Zins für ein Bauspardarlehen ist garantiert, auch wenn man den Kredit erst in einigen Jahren abruft und das Zinsniveau am Markt bis dahin kräftig steigen sollte. Bausparen lohnt sich deshalb für alle, die sich die gegenwärtigen Rekord-Niedrigzinsen für die Finanzierung Ihrer zukünftigen Immobilie sichern wollen. Sogar die staatlichen Riesterzulagen lassen sich für das Bausparen nutzen.

Bausparen funktioniert nach einem einfachen Modell: Man spart zunächst einen Teil der benötigten Bausumme an, den Rest erhält man bei Zuteilungsreife des Vertrags als besonders zinsgünstiges Darlehen. Der Zins für das Bauspardarlehen ist unabhängig von der Marktentwicklung garantiert. So weiß der Bauherr genau, welche Rate er zu zahlen hat und kann die Kosten sicher kalkulieren, auch wenn er erst in fünf, sieben oder zehn Jahren bauen möchte. Je nach vereinbarter Tilgung gibt es Bauspardarlehen zurzeit schon für weniger als 1 Prozent. Zwar sind auch die Guthabenzinsen während der Ansparphase niedrig, auch andere Sparanlagen bringen zurzeit aber nicht mehr Rendite. Umso stärker greift beim Bausparen der Vorteil des günstigen Darlehens. Steigen die Marktzinsen bis zur Zuteilung eines heute abgeschlossenen Bausparvertrags in rund zehn Jahren, macht der Sparer ein gutes Geschäft. Bleiben die Zinsen auf dem gegenwärtigen Niedrigstand, kann er sich sein Bausparguthaben einfach auszahlen lassen und sich auch für einen anderen Kreditanbieter entscheiden.

Wichtig: Wer seine staatliche Riester-Förderung noch nicht für die private Altersvorsorge nutzt, kann sie zur Rückzahlung eines Bauspardarlehens einsetzen. Der staatliche Zuschuss hängt vom Familienstand und der Zahl der Kinder ab. 175 Euro Grundzulage erhält man als Riester-Bausparer jährlich, für  jedes Kind kommen noch einmal 185 Euro hinzu. Für ab 2008 geborene Kinder gibt es sogar 300 Euro Riester-Zulage pro Jahr. Als Gutverdiener mit hoher persönlicher Steuerlast können Sie alternativ zur Zulagenförderung jährlich bis zu 2.100 Euro Riesterbeitrag als Sonderausgaben geltend machen.

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