Wer kann Mitglied der OSBURG – Versicherungsmakler für Verbraucher eG werden?
Im Namen unserer Genossenschaft steckt schon alles drin. Wer der (Mit-) Initiator war (Jens Osburg), was wir für einen Status haben (Versicherungsmakler), wer Mitglied werden kann bzw. wer unsere Mitglieder sind (Verbraucher – also Privatpersonen) und wer wir sind (eine eG – eingetragene Genossenschaft).
Damit stehen wir ausschließlich Verbrauchern, also privaten natürlichen Personen offen. Für Firmen steht ein Kooperationspartner zur Verfügung, da diese keine Mitgliedschaft erhalten können.
Wie können Sie Mitglied werden?
Wenn Sie Mitglied der OSBURG – Versicherungsmakler für Verbraucher eG (im Folgenden nur OSBURG eG genannt) werden möchten, nutzen Sie bitte dazu unsere Seite Kontakt.
Wir werden Ihnen dann die Satzung, die Beitrittserklärung, ein FAQ und die Erlärung nach der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zusenden.
Bitte übersenden Sie uns dann die Beitrittserklärung ausgefüllt und unterschrieben zurück!
Welche Rechte haben Sie als Mitglied der OSBURG eG?
Sie haben als Mitglied der OSBURG eG das Recht auf unsere Leistungen, Transparenz, Mitbestimmung und Mitwirkung.
Dies sind Rechte und keine Pflichten, es ist Ihnen überlassen, ob und wie Sie diese Rechte ausüben möchten.
Welche Pflichten haben Sie als Mitglied der OSBURG eG?
Sie haben als Mitglied der OSBURG eG im eigenen Interesse die Pflicht, die OSBURG eG zu unterstützen.
Der 1. Punkt der Unterstützung beruht dabei darauf, uns weiterzuempfehlen, damit wir wachsen und Viele in den Genuss der Vorteile kommen.
Der 2. Punkt der Unterstützung beruht dabei darauf, uns Ihre Verträge anzuvertrauen, damit wir unsere Kräfte bündeln, da sowohl die bestehenden, als auch neue Verträge Einnahmen generieren, die wir ausschütten können. Auch dies ist Wachstum.
Und der 3. Punkt der Unterstützung beruht dabei auf Ihrer Beitragszahlung, da dies die Grundlage unserer Finanzierung und damit die Grundlage unserer Unabhängigkeit ist.
Was kostet ein Geschäftsanteil?
Um Mitglied der OSBURG eG werden zu können, ist es notwendig einen Geschäftsanteil zu erwerben.
Jedes Mitglied kann maximal einen Geschäftsantei erwerben.
Der einmalige Betrag eines Geschäftsanteils beträgt 1,00 Euro und ist per Überweisung zu entrichten.
Wie hoch ist der monatliche Mitgliedsbeitrag und gibt es Vergünstigungen für Familien?
Die Mitglieder haben den monatliche Mitgliedsbeitrag für stimmberechtigte Mitgliedern auf 25,00 Euro festgelegt.
Da es in einer Familie mehrere Personen geben kann, die eigene Verträge haben und auch beraten werden möchten, haben wir uns für eine reduzierte Variante der Mitgliedschaft für Familienmitglieder mit eigenen Verträgen entschieden.
Wir wollten damit den sozialen Gedanken der OSBURG eG unterstreichen und Familien fördern, in dem wir die Familie in der Summe der Beitragspflicht entlasten.
Hierzu haben die Mitglieder entschieden, dass die Mitgliedschaft um Familienmitglieder erweiterbar ist und einen zusätzlichen monatlichen Mitgliedsbeitrag von nur 2,50 Euro pro Familienmitglied mit eigenen Verträgen festgelegt. Mit dieser Erweiterung ist kein Stimmrecht des Familienmitgliedes verbunden.
Sollten Familienmitglieder den Wunsch nach einer stimmberechtigten Mitgliedschaft in der OSBURG eG zu einem monatlichen Beitrag von 25,00 Euro haben, steht es jeder volljährigen Person frei, eine eigene Beitrittserklärung abzugeben.
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind per Überweisung oder besser noch per Dauerauftrag zu entrichten.
Welche Position haben Sie als Mitglied und welche positive Auswirkung hat das für Sie?
Mit der Mitgliedschaft werden Sie Mitinhaber der OSBURG eG, womit Sie eine besondere Stellung im Unternehmen einnehmen.
Als Mitglied sind Sie nun nicht unser Kunde oder Mandant, sondern Mitinhaber der OSBURG eG. Das bedeutet, dass wir über die Finanzierung Ihrer Mitgliedsbeiträge die Kosten decken und nicht auf Provisionen angewiesen sind. Dadurch ist es uns möglich unseren Mitarbeitern und damit Ihren Ansprechpartnern ein faires und auskömmliches Einkommen, ein festes Gehalt ohne Provisionsanreize, zu zahlen und sie nicht durch falsche Anreize, wozu wir Provisionen zählen, zu animieren etwas zu „verkaufen“.
Damit ist Ihre Position als Mitinhaber eindeutig privilegiert und klar geklärt.
Wie geht es weiter, wenn Sie die Beitrittserklärung eingereicht haben?
Nachdem die Beitrittserklärung bei der OSBURG eG eingegangen ist und vom Vorstand angenommen wurde, werden Sie durch die weiteren Schritte geleitet, die für unsere Maklertätigkeit notwendig sind.
Wozu gibt es eine Beitragsrückvergütung und eine Gewinnausschüttung?
Die Entscheidung der Gründung einer Genossenschaft basiert unter anderem auf den Wünschen der Unabhängigkeit und darauf, Ihnen die Unternehmensgewinne zu überlassen.
Für uns war aber logisch, dass wir vor der Gewinnausschüttung zuerst Ihre monatlichen Mitgliedsbeiträge zurückvergüten wollen.
Die Gründe für die diese Entscheidung und Unterscheidung basieren auf dem Steuer- und dem Sozialrecht.
Wann haben Sie als Mitglieder einen Anspruch auf eine mögliche Beitragsrückvergütung und eine mögliche Gewinnausschüttung?
Die Voraussetzung für eine Beitragsrückvergütung und eine Gewinnausschüttung ist die Mitgliedschaft eines vollen Kalenderjahres.
Für die OSBURG eG ist die Abrechnungsgrundlage das Geschäftsjahr, welches mit dem Kalenderjahr identisch ist. Um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, stimmen diese Zeiträume miteinander überein.
Wann kann eine Mitgliedschaft mit welcher Frist gekündigt werden?
Die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate, mit einer Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres, welches mit dem Kalenderjahr identisch ist.
Der Hintergrund dieser Kündigungsfrist ist der Regelung des Geschäftsjahres, der Beitragsrückvergütung und der Gewinnausschüttung geschuldet, da die Grundlage immer das Geschäftsjahr bzw. Kalenderjahr ist.
Wir wollten damit erreichen, dass selbst die Mitglieder, deren Mitgliedschaft gekündigt wurde, noch in den Genuss der Beitragsrückvergütung und Gewinnausschüttung kommen. Das verstehen wir unter Fairness!
Was machen Sie als unser Mitglied, wenn Sie mal nur eine Frage haben oder unsere Unterstützung benötigen?
Uns selbstverständlich kontaktieren!
Egal ob Sie eine vorhandene Versicherung haben oder eine neue Versicherung benötigen, egal ob Sie selbst einen Tarif berechnen wollen oder es uns durch eine vorangehende Analyse überlassen und egal ob Sie auch nur mal eine Frage haben, die Sie beschäftigt, weil Sie da mal was gehört oder gelesen haben.
Sie haben den Anspruch auf unsere kompetente und persönliche Unterstützung und verständliche Antworten auf Ihre Fragen, ob bei einem Treffen in unseren Räumen oder telefonisch.
Für uns ist perfekter Verbraucherschutz, wenn sich der Verbraucher selbst schützen kann!
Da Sie als Mitglied und damit Mitinhaber der OSBURG eG über die Generalversammlung Einfluss auf die Firmenpolitik und einen Anspruch auf die Transparenz der innerbetrieblichen Prozesse haben, sind Sie nicht mehr in der schwächeren Situation.
Aus diesem Grund haben Sie alle Instrumente in der Hand, um sich selbst schützen zu können, was für uns wahrer Verbraucherschutz ist.
Wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind!
Wir wünschen uns eine gemeinsame, erfolgreiche, gute und lange Zusammenarbeit!