Zusätzliche Alters­vorsorge muss sein!

Die gesetzliche Rente ist in vielen Fällen zu knapp für ein angenehmes Leben im Alter. Aus diesem Grund ergänzt die private oder betriebliche Altersversorgung die staatliche bzw. gesetzliche Rente.

Leistungskürzunge sind in der gesetzlichen Rente wohl unvermeidbar

Als Angestellter oder Arbeiter bekommen Sie zwar später eine gesetzliche Rente und auch Beamte erhalten eine Pension vom Staat.

Wegen der ungünstigen Bevölkerungsentwicklung müssen in Zukunft aber immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren – und weitere Leistungskürzungen sind wohl unvermeidbar, damit die gesetzliche Rente finanzierbar bleibt.

Private Vorsorge, mit einer steuerlichen Nutzung der Möglichkeiten, einer staatlicher Förderung und der aktuellen rechts- und wirtschaftslage angepasst

Sie müssen also zusätzlich vorsorgen, um im Alter finanziell versorgt zu sein.

Zur Privatvorsorge zählen

  • staatlich geförderte Vorsorgeformen wie die Riester-, die Rürup-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge genauso wie
  • die private Rentenver­si­che­rung,
  • das Sparguthaben,
  • der Erwerb von Wohneigentum, Land und Immobilien,
  • von Wertpapieren oder
  • physischen Edelmetallen, wie Gold oder Silber.
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