Private-Zusatz-Krankenversicherungen – nur für GKV-Mitglieder

Warum Sie als gesetzlich Versicherter besser eine private Zusatz-Krankenversicherung haben sollten!

Die Situation

Mit den letzten Gesundheitsreformen haben sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enorm verändert. Leider nicht im Sinne von Leistungsverbesserungen. Wer aus der GKV nicht heraus kann oder will, muss trotzdem nicht auf wichtige und bessere Leistungen verzichten.

Auch die nachfolgenden Leistungen wurden von der GKV gestrichen, gekürzt oder werden nicht angeboten und können über eine private Zusatz-Krankenversicherung ergänzt werden.

Die Krankenzusatzversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen decken nicht das gesamte Feld der Gesundheitsvorsorge ab. Daher kann in den unterschiedlichsten Bereichen eine Zusatz-Krankenversicherung sinnvoll sein. Zu den wichtigsten Zusatz-Krankenversicherungen gehören die verbesserte Versorgung im Krankenhaus (Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung), die Ergänzungen in der ambulanten Medizin und Zusatztarife für die Zahnbehandlungen.

Vorteile der privaten Krankenzusatzversicherung:

  • Individuelle Absicherung
  • Einzelne Aspekte (Krankenhaus, Zahnbehandlung, Krankentagegeld) können versichert werden
  • Bessere Leistungen im Krankheitsfall

Einzelheiten zur privaten Krankenzusatzversicherung

Wer sollte eine Zusatz-Krankenversicherung abschließen? Wer kann eine private Zusatzversicherung abschließen? Welche Zusatzversicherungen gibt es?

Wer sollte eine Zusatz-Krankenversicherung abschließen?

Für die verschiedenen Anforderungen bieten die Versicherer zahlreiche Lösungen an:

  • Wer in ein Land reist, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen
  • Wer Zuzahlungen beim Zahnarzt vermeiden möchte, sollte eine Zahnzusatzversicherung abschließen
  • Verschiedene Ergänzungstarife übernehmen z.B. die Kosten für Brillen oder Kuren
  • Wer im Pflegefall sein gesamtes Vermögen sichern möchte, sind Pflegezusatzversicherungen interessant
  • Wer im Krankenhaus ein Ein- oder Zweibettzimmer haben möchte
  • Wer vom Chefarzt behandelt werden möchte

Wer kann eine private Zusatz-Krankenversicherung abschließen?

Jeder, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann die angebotenen Leistungen durch Zusatz-Krankenversicherungen steigern. Ein guter Gesundheitszustand ist dabei immer Voraussetzung für den Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung. Wer bereits erhebliche Krankheiten hat, wird in der Regel nicht mehr aufgenommen oder muss mit Zuschläge rechnen. nach oben

Welche Zusatz-Krankenversicherungen gibt es?

In der privaten Zusatz-Krankenversicherung können verschiedene Bereiche durch die entsprechenden Zusatztarife verbessert werden:

  • Zusatztarife für Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Zusatztarife für Heilpraktikerleistungen oder alternative ambulante Medizin
  • Zusatztarife für die Zahnbehandlung und Zahnersatz
  • Pflegezusatzversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Krankenhaustagegeldversicherung
  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • ergänzende Tarife zur Absicherung bei Zuzahlungen im Krankenhaus, bei Brillen, Kuren etc.

Ihre Möglichkeiten

Sie können die Leistungen der GKV mit einer privaten Zusatz-Krankenversicherung ergänzen. Je nach Tarif oder Tarifkombination und jetzigem Gesundheitszustand können bis zu den nachfolgende Leistungen vereinbart werden.

Bei zahnärztlicher Behandlung

Siehe unsere eigene Seite zu diesem Thema!

Bei ambulanter Behandlung

  • Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen: 100%, bis zu 300,- Euro
  • Alternative Medizin durch Ärzte und Heilpraktiker: 80%, bis zu 1000,- Euro pro Kalenderjahr
  • Schutzimpfungen: 80%, im Rahmen von Reisen für Hepatitis A, Typhus und FSME Impfungen
  • Vorsorgeuntersuchungen: 100%, bis zu 500,- Euro für tariflich festgelegte Vorsorgeuntersuchungen
  • Vorsorgeuntersuchung für Neugeborene, die nicht in den „Kinder-Richtlinien“ genannt sind: 80%, für eine einmalige Untersuchung nach der Geburt
  • Verordnete Arzneimittel (Medikamente) und Haushaltshilfen: 100%, der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen
  • Heilmittel (physikalisch-medizinische Leistungen), wie z. B. Massagen: 100%, der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen einschließlich der Verordnungsgebühr
  • Hilfsmittel, außer Sehhilfen (siehe gesondert): 100%, der noch verbleibenden Restkosten für Hörgeräte, Sprechgeräte, Prothesen, Krankenfahrstuhl sowie Perücke nach Haarausfall infolge einer Chemotherapie

Bei stationärer Behandlung

  • Freie Krankenhauswahl: 100% Erstattung der Mehrkosten in der allgemeinen Abteilung
  • Stationäre Zuzahlung in den ersten 28 Tagen und stationäre Fahrtkosten: 100%, Erstattung der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen
  • Komfortunterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung: 100%, Erstattung für die gesondert berechenbare Unterkunft in einem Zweibettzimmer, Einbettzimmer und Chefarztbehandlung, sowie ambulante Vor- und Nachsorgeuntersuchungen
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